Feuerlöscher

In Hessen ist die Ausstattung von Wohnungen mit Feuerlöschern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch erachten die Feuerwehren dies als sinnvoll, da damit Brände in der Entstehungsphase gelöscht werden können. Empfohlen werden dafür Wasser- oder Schaumlöscher.

Beachten Sie aber unbedingt, dass diese Art Feuerlöscher NICHT für Fettbrände geeignet sind. Es besteht Explosionsgefahr! Hierfür nutzen Sie besser eine Feuerlöschdecke, einen speziellen Fettbrandlöscher oder zugelassene Feuerlöschsprays. Eine Feuerlöschdecke ist kostengünstig, muss nicht gewartet werden und sollte in der Küche offen und sichtbar griffbereit sein.

Werden Feuerlöscher beschafft, sollte auf die entsprechende EN 3-Kennzeichnung geachtet werden. Und achten Sie darauf, dass Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachbetrieb gewartet werden müssen.

Feuerlöscher sollten immer gut sichtbar, leicht erreichbar und in Griffhöhe (80 – 120 cm) angebracht sein. Ein möglichst guter Standort ist im Bereich der Fluchtwege in der Nähe von Schlafräumen.

Wie Sie einen Feuerlöscher richtig einsetzen, erfahren Sie direkt bei einem Hersteller.

Bei Entdeckung eines Brandes warnen Sie alle betroffenen Personen und alarmieren Sie die Feuerwehr (112) bevor Sie ggf. mit einer Brandbekämpfung beginnen. Eigenschutz hat immer Vorrang!

Versuchen Sie auch nicht, etwas zu löschen, das größer ist als ein kleiner Entstehungsbrand! Die Gefahr einer tödlichen Rauchgasvergiftung für Sie ist einfach zu groß. Bringen Sie sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit und warnen Sie andere Hausbewohner. Wenn es für Sie gefahrlos möglich ist, schließen Sie die Zugänge (Fenster und Türen) zum Brandraum / zur Wohnung, so dass sich der Brand nicht ungehindert ausbreiten kann.