Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lautertal

Anbei finden Sie die Links zur Feuerwehrsatzung und zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Lautertal / Odenwald in ihrer jeweils gültigen Fassung:

http://www.lautertal.de/satzungen.html

Die Feuerwehrsatzung regelt die Organisation, Gliederung und Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren als kommunale Einrichtung der Gemeinde für den Brand- und Katastrophenschutz.

In der Feuerwehrgebührensatzung regelt die Gemeinde die Gebühren für Personal- und Materialeinsatz, welche dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.

Weitere Grundlagen für den Brand- und Katastrophenschutz finden Sie in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) und in der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV) auf den Internetseiten von „Hessenrecht – Rechts- und Verwaltungsvorschriften„.

Leider gibt es immer wieder Personen, die in Unkenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen davon ausgehen, dass die Feuerwehr hinsichtlich Ausrüstung und Unterbringung unrechtmäßige Forderungen an die Kommune stellt. Vielmehr ist es aber so, dass die Feuerwehr die Kommune ab und zu an die vom Land Hessen erlassenen Gesetze und Verordnungen im Interesse der Bürger erinnern muss. Denn es geht schließlich um die Sicherheit der Bürger und Feuerwehreinsatzkräfte!