Rauchmelder

In Hessen sind Rauchwarnmelder gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 13 Brandschutz (Abs. 5) seit dem 31.12.2014 endgültig in allen Wohnungen Pflicht.

Rauchwarnmelder müssen mindestens in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, durch den Eigentümer angebracht werden.

Sollten Sie bis heute dieser Pflicht in Ihrem ureigensten Interesse noch nicht nachgekommen sein, sollten Sie das schnellstens nachholen. Denn es geht um Ihr Leben und das Ihrer Familie!

Die meisten Todesopfer bei Bränden sind nicht verbrannt, sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung gestorben. Denn im Schlaf nehmen Sie keinen Brandgeruch wahr. Deshalb ist es so wichtig, Rauchwarnmelder zu installieren.

Rauchwarnmelder retten Leben – der laute Alarmton des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor dem Brand. Nutzen Sie die kurze Zeit, die Ihnen bleibt, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.

Achten Sie beim Kauf eines Rauchwarnmelders auf die „CE“-Kennzeichnung mit einem Hinweis auf die DIN EN 14604.

Sie müssen als Eigentümer einer Wohnung diese mit einem Rauchwarnmelder ausstatten. Der jeweilige Inhaber (z.B. der Mieter) der Wohnung muss für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft Sorge tragen, sofern dies nicht der Eigentümer übernimmt und dies so schriftlich vereinbart ist. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist es ausreichend, wenn die Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich (besser monatlich) über die Prüftaste kurz ausgelöst werden und diese dabei auch ein akustisches Alarmsignal abgeben. Zusätzlich ist die Batterie rechtzeitig auszutauschen, bevor diese nicht mehr genügend Energie hat. Für die Betriebsbereitschaft ist auch wichtig, dass die Raucheintrittsöffnungen nicht verstaubt, verschmutzt oder überklebt sind und das Gerät nicht sichtbar beschädigt ist, wodurch die Funktion gestört wäre. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Wartung bzw. die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch eine Fachfirma durchführen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie  unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de/ sowie in dem Flyer „Rauchwarnmelder retten Leben!“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.