Bürgerinformationen

Was tun wenn’s brennt?

…oder wenn ein anderer Notfall passiert?

Melden Sie möglichst unverzüglich einen Notfall der Feuerwehr bzw. dem Rettungsdienst (Telefon 112) oder der Polizei (Telefon 110).

mehr Informationen zum Notruf…

Rauchmelder

In Hessen sind Rauchwarnmelder gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 13 Brandschutz (Abs. 5) seit dem 31.12.2014 endgültig in allen Wohnungen Pflicht.

Die meisten Todesopfer bei Bränden sind nicht verbrannt, sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung gestorben. Denn im Schlaf nehmen Sie keinen Brandgeruch wahr. Deshalb ist es so wichtig, Rauchwarnmelder zu installieren.

mehr über Rauchmelder…

Feuerlöscher

In Hessen ist die Ausstattung von Wohnungen mit Feuerlöschern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch erachten die Feuerwehren dies als sinnvoll, da damit Brände in der Entstehungsphase gelöscht werden können. Empfohlen werden dafür Wasser- oder Schaumlöscher.

mehr über Feuerlöscher…

Rettungspunkte im Felsenmeer

Aufgrund der stetig steigenden Einsatzzahlen im Felsenmeer und der Schwierigkeit, verletzte Personen in dem weitläufigen Gelände schnell aufzufinden, erarbeitete die Feuerwehr Reichenbach einen Rettungsplan mit Rettungspunkten, die im Felsenmeer durch Schilder markiert sind.

mehr über die Rettungspunkte im Felsenmeer…

Forstliche Rettungspunkte

Ist Ihnen beim Spaziergang oder Radfahren im Wald auch schon das folgende Schild aufgefallen?

Foto: Ferdinand Schreiner

Im Bereich der Gemeinde Lautertal finden sich gleich mehrere dieser forstlichen Rettungspunkte („Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge“).

Sie wurden durch Hessen-Forst und das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. entwickelt und aufgestellt. Primär dienen sie den Forstmitarbeitern im Rahmen der „Rettungskette Forst“ zur Koordination der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bei Unfällen während Forstarbeiten im Wald. Jedoch können sie auch für Unfälle jeder Art benutzt werden, um das Auffinden von Verletzten durch genaue Ortsangaben zu beschleunigen. Damit auch Sie wissen, wo sich der nächste forstliche Rettungspunkt in Ihrer Umgebung befindet, gibt es die App „Hilfe im Wald“ für Android, Windows-Phone und iOS zum kostenlosen Download.

Was ist KatWarn?

KatWarn ist ein bundesweites Warnsystem. Mittels einer App erhalten Sie aktuelle Warnmeldungen mit wichtigen Verhaltensweisen für Ihren aktuellen Aufenthaltsort (Schutzengelfunktion – funktioniert aber nur bei eingeschalteter Ortungsfunktion im Mobiltelefon) sowie für von Ihnen vordefinierte Orte. Diese App gibt es kostenlos für iPhone, Android-Mobiltelefone und Windows Phone.

Warnmeldungen können sowohl Unwetter als auch regionale Groß-Schadenslagen beinhalten. Der Kreis Bergstrasse nutzt für seine Bevölkerung zusätzlich zu den sicheren Sirenen auch KatWarn. Der Nachteil von KatWarn liegt darin, dass die Warnmeldungen über das öffentliche Mobilfunknetz erfolgen. Dies ist bei größeren Ereignissen jedoch schnell überlastet, weshalb eine Warnmeldung nicht mit Sicherheit zeitnah zugestellt werden könnte. Trotzdem ist KatWarn als Ergänzung empfehlenswert, gerade auch, wenn Sie unterwegs sind und dadurch vor möglichen Gefahren zuhause gewarnt werden.

Näheres über KatWarn und die kostenlose App erfahren Sie auf der gleichnamigen Internetseite https://www.katwarn.de/.

Rettungskarten für Kraftfahrzeuge

Im Falle eines Verkehrsunfalles mit eingeklemmten Personen ist es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr wichtig, innerhalb kürzester Zeit die Verletzten mit schwerem Gerät aus ihren verunglückten Fahrzeugen zu retten. Eine Rettungskarte, die den Einsatzkräften genau anzeigt, an welchen Stellen diese an ihrem Fahrzeug mit Rettungsspreitzer oder -schere ansetzen können, erleichtert die Arbeit enorm. Daher bittet die Feuerwehr alle Autofahrer, ihren PKW mit den entsprechenden Rettungskarten auszustatten. Der ADAC stellt für eine Vielzahl von Fahrzeugen diese Rettungskarten kostenlos auf seiner Webseite zum Download bereit. Da auch Rettungskarten ggf. aktualisiert werden, sollte ab und zu die Webseite des ADAC nach einer neueren Version durchsucht werden.

Wichtig ist, dass die Rettungskarte an der Rückseite der Sonnenblende auf der Fahrerseite platziert wird.

Nachfolgend können Sie sich als Muster eine Rettungskarte für einen Skoda Yeti ansehen.

Rettungskarte Skoda Yeti

Freihalten von Hydranten

Seitens der Mitglieder der Einsatzabteilung wird immer wieder festgestellt, dass Hydranten von Fahrern von Kraftfahrzeugen zugeparkt oder zugestellt werden.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass gemäß § 12 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO)
das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen unzulässig ist und auch geahndet werden kann.

Für die Feuerwehr bedeuten zugeparkte Hydranten bei einem Brandeinsatz einen erheblichen Zeitverlust, da der nächstgelegene Hydrant erst gesucht und zusätzlich längere Schlauchleitungen gelegt werden müssen.  Dies  kann unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen für den Verursacher führen und im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten. Wollen Sie dafür verantwortlich sein?

Wichtig ist auch, dass Hydranten und Hydrantenschilder von Bewuchs jeglicher Art, Eis und Schnee durch die jeweiligen Hausbewohner freigehalten werden.

Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem „H“ für Hydrant, ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Hydrantenhinweisschild


Hydrantenhinweisschild
Der Hydrant befindet sich 3,5 m vor dem Schild und 4,5 m nach rechts.

Ebenso wichtig ist jedoch auch die Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäße Beschilderung von Hydranten. Dies liegt gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Denn was nützt ein Hydrant, wenn er wegen fehlender oder falscher Beschilderung, insbesondere in der Nacht, nicht gefunden werden kann oder wenn sich unter dem Hydrantendeckel kein oder ein nicht funktionsfähiger Hydrant befindet.

Falsch Parken – oft ein Problem für Feuerwehr und Rettungsdienst

In §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift ist klar geregelt, was Halten und Parken bedeutet. Insbesondere ist vorgegeben, wo und wie gehalten und geparkt werden darf. Das Verbot gilt besonders auf Gehwegen sowie vor und bei engen Straßen auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten.

Bedauerlicherweise wird dies häufig nicht beachtet und auch nicht geahndet. Das kann schnell zu einem Problem werden, wenn Einsatzkräfte auf dem Weg zum Einsatzort und insbesondere der Rettungsdienst auch auf dem Weg zum Krankenhaus durch falsch parkende Fahrzeuge behindert werden.

Stellen Sie sich bitte vor, wie es Ihnen gehen könnte, wenn Sie in Not auf Hilfe warten und jede Minute wie eine Ewigkeit vorkommt. Was würden Sie den Fahrzeugführern der falsch parkenden Fahrzeuge in dieser Situation gerne sagen? Oder was wird sein, wenn die Rettungskräfte gar für jede Hilfe zu spät kommen? Wäre es nicht besser, die eigene Bequemlichkeit zurückzustellen und ggf. sogar mal ein paar Meter mehr zum Auto zu laufen, um keine Gefährdung für Andere zu sein? Oder, wenn möglich, im eigenen Hof oder der Garage zu parken.

In Reichenbach gibt es bekanntermaßen einige enge Straßen, in denen besser überhaupt nicht geparkt werden sollte. Und wenn doch, dann doch bitte auf einer Straßenseite oder mit größerem Abstand zum nächsten geparkten Fahrzeug, so dass Einsatzfahrzeugen auch eine Möglichkeit zur Durchfahrt gegeben ist.

Bedenken Sie bitte immer, dass der nächste Einsatzort bei Ihnen sein könnte.

Richtiges Verhalten bei überfluteten Räumen

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was eigentlich alles passieren kann, wenn ein oder mehrere Räume in Ihrem Haus überflutet wurden? Nein? Dann sollten Sie sich jetzt etwas Zeit nehmen und mal auf der Seite des VDE  sich über richtiges Verhalten bei überfluteten Räumen informieren. Dies kann lebensrettend sein!

Bei Überflutungen müssen Sie auch damit rechnen, dass stromführende Teile mit Wasser in Berührung kommen. Deshalb sollten Sie überflutete Bereiche erst betreten, wenn Sie sicher sind, dass sämtliche betroffenen Stromkreise stromlos geschaltet wurden. Sicherheitshalber sollten Sie aber bei einem solchen Ereignis die Feuerwehr anfordern und sich selbst nicht unnötig in Gefahr bringen.

Besondere zusätzliche Gefahren bestehen, wenn Sie Ihren Strom teilweise sogar selbst produzieren. Hier müssen dann ergänzende Massnahmen ergriffen werden, damit Personen keinen Stromschlag erleiden, wenn diese überflutete Bereiche betreten.

Tipps für eine sichere Advents- und Weihnachtszeit

  • Verwenden Sie möglichst frische Adventskränze bzw. Tannenbäume. Versorgen Sie die Bäume mit genügend Wasser. Denn Baum oder Gesteck trockenen in der beheizten Wohnung aus und erhöhen die Brandgefahr.
  • Bei echten Kerzen am Baum besteht eine hohe Brandgefahr. Achten sie auf genügend Abstand der Kerzen zu Ästen und Schmuck oder brennbaren Gegenständen wie Gardinen.
  • Kerzen, ob am Baum oder Adventskranz, NIEMALS unbeaufsichtigt lassen. Löschen Sie die Kerzen, auch wenn Sie nur kurz den Raum verlassen.
  • Achten Sie auf den sicheren Stand, von Baum, wie auch Gesteck oder Kerze. Bei Gestecken sollten sie eine feuerfeste Unterlage verwenden.
  • Wunderkerzen gehören nicht in den Weihnachtsbaum. Heben Sie sich diese lieber für Silvester auf.
  • Achtung auch bei der Bescherung. Wenn die Geschenkpapierfetzen fliegen sollten keine brennenden Kerzen in der Nähe sein.   Statt echter Kerzen sollten Sie lieber elektrische Lichterketten / Kerzen oder batteriebetriebene Kerzen verwenden. Achten Sie darauf, dass diese geprüft sind (z.B. VdS, VDE, GS) und keine Mängel aufweisen. Lichterketten für Innen nicht im Außenbereich verwenden.
  • Stellen Sie immer Löschmittel bereit (z.B. einen Eimer Wasser, einen Feuerlöscher mit Wasser oder Schaum. Pulverlöscher führen zu starken Verschmutzungen).
  • Achten Sie auch auf ihre Weihnachtsgans. So manche musste schon von der Feuerwehr aus dem Ofen geholt werden. Und war danach leider nicht mehr zum Verzehr geeignet.
  • Installieren Sie Rauchmelder. Diese werden zwar wahrscheinlich Ihre Weihnachtsgans nicht retten können, kann Sie aber bei einem Brand rechtzeitig warnen. Und wenn Ihnen noch ein Geschenk fehlt, dann kaufen Sie doch einen mehr. Wer freut sich denn nicht, wenn er einen Lebensretter geschenkt bekommt? Infos zu Rauchmeldern haben wir Ihnen unter Rauchwarnmelder für sie zusammen gestellt.

Rettungsgasse bilden

Wenn Sie auf einer mehrspurigen Straße unterwegs sind, müssen Sie, sobald der Verkehr ins Stocken gerät oder zum Stillstand kommt, eine Rettungsgasse bilden. Befinden Sie sich auf der linken Fahrspur, fahren Sie soweit wie möglich nach links. Bei allen anderen Fahrspuren fahren Sie entsprechend nach rechts.  Achten Sie dabei darauf, dass die Rettungsgasse so breit wird, dass auch schwere Fahrzeuge der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerkes ungehindert durchfahren können. Sollte aufgrund einer Fahrbahneinengung, z.B.  in einer Baustelle, keine Rettungsgasse gebildet werden können, achten Sie darauf genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, so dass Fahrzeuge von der anderen Spur auf Ihre Spur ggf. wechseln können. Denken Sie stets daran, dass es bei Notfällen immer auf Minuten ankommt, die über Leben und Tod entscheiden können. Und auch Sie können irgendwann davon betroffen sein. Helfen Sie mit, dass Helfer schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen.

Nähern Sie sich einem Stauende oder befinden Sie sich an demselben, bremsen Sie Ihr Fahrzeug langsam ab und schalten frühzeitig Ihre Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrzeugführer vor dem Stauende zu warnen. Und halten Sie genügend Abstand zu dem Fahrzeug vor Ihnen. Nur so haben Sie noch die Möglichkeit zu reagieren, wenn ein nachfolgender Fahrzeugführer das Stauende nicht bemerkt und ggf. auf Ihr Fahrzeug auffahren würde.

Müssen die immer mit Blaulicht und Martinshorn fahren?

Oft fühlen sich Mitbürger/innen, insbesondere in der Nacht, durch den „Krach“ belästigt, den die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen auf dem Weg zu einem Einsatzort machen. Aber dies erfolgt nicht aus einer Laune der Einsatzkräfte heraus, sondern auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Dies sind insbesondere die Paragraphen 35 (Sonderrechte) und 38 (Wegerecht) der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Für einen während einer Einsatzfahrt verursachten Unfall haften die Fahrer von Einsatzfahrzeugen persönlich. Angesichts der Größe und des Gewichts von Feuerwehrfahrzeugen ist es zudem sehr wahrscheinlich, dass es bei einem Unfall zu erheblichen Schäden kommt.

Bei der Klärung der Schuldfrage nach Unfällen mit Einsatzfahrzeugen spielt oft die Frage eine entscheidende Rolle, ob der Unfallgegner rechtzeitig und ausreichend vor dem Einsatzfahrzeug gewarnt wurde. War das Martinshorn aus Rücksischt auf die Bevölkerung zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeschaltet, ist zumindest eine Teilschuld für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs fast schon garantiert.

Ein solches persönliches Risiko sind nur wenige bereit auf sich zu nehmen, schon gar nicht ehrenamtlich.

Zu diesem Thema stellen wir Ihnen noch den nicht ganz ernst gemeinten Beitrag „Die Idioten von der Feuerwehr …“ zur Verfügung.

Nutzfeuer in der Gemeinde Lautertal

Nutzfeuer müssen mindestens 3 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Das nötige Formular stellt die Gemeinde zum Download zur Verfügung: Antragsformular zur Anmeldung eines Nutzfeuers

Dabei sind einige Regeln zu beachten, die wir Ihnen nachfolgend auszugsweise zur Kenntnis geben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung Lautertal, Telefon 06254 / 307-0 oder laden Sie sich die „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ von der Homepage der Gemeinde Lautertal.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur erlaubt…

  • unter Aufsicht einer zuverlässigen Person
  • bei trockenem Wetter
  • von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Samstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen, 35 m von sonstigen Gebäuden, 5 m zur Grundstücksgrenze, 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen, 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden sowie 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen und nicht abgeernteten Getreidefeldern
  • wenn die Abfälle so trocken sind, dass beim Verbrennen nur eine geringe Rauchentwicklung entsteht
  • wenn sichergestellt ist, dass Feuer und Glut vor dem Verlassen der Feuerstelle erloschen sind
  • wenn der Deutschen Wetterdienstes keine Waldbrand- bzw. Graslandgefahrenmeldung herausgegeben hat

Kommt es infolge des Verbrennens pflanzlicher Abfälle zu einer Alarmierung der Feuerwehr und es stellt sich heraus, dass die Vorgaben der oben genannten Verordnung nicht eingehalten wurden, so handelt es sich nicht mehr um ein Nutzfeuer sondern um einen Brand, den die Feuerwehr löschen muss. Dieser Brandeinsatz wird dem Verursacher durch die Gemeinde Lautertal gemäß Feuerwehrgebührensatzung in Rechnung gestellt.

Hausnummern können Leben retten!

Sie benötigen dringend Hilfe und alarmieren Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Aber die Helfer können Sie nicht finden, weil Sie und auch vielleicht Ihre Nachbarn keine oder nicht von der Straße einsehbare Hausnummern angebracht haben. Wertvolle Zeit vergeht durch Suchen und die Hilfe kommt möglicherweise für Sie zu spät.

Nach dem Bundesbaugesetz (§ 126 Pflichten des Eigentümers, (3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.) müssen Sie Ihr Grundstück mit einer Hausnummer versehen.

Diese sollte so angebracht sein, dass diese von der Straße aus jederzeit gut eingesehen und gelesen werden kann. Somit ist die Größe der Hausnummer je nach Abstand zur Straße variabel. Und die Sicht sollte keinesfalls durch Pflanzen oder Vorbauten verdeckt sein. Ist der Abstand zur Straße zu groß, kann die Hausnummer auch am Grundstückszugang angebracht werden. Zudem sollte die Anbringung in einer Höhe von ca. 2,5 m erfolgen.

Für die Nacht und die dunkle Jahreszeit empfiehlt es sich, dass die Hausnummer beleuchtet werden kann.

Richtiger Umgang mit Feuerwerk an Silvester

Wenn das Feuerwerk funkelnde Bilder in den Nachthimmel malt, geraten die Menschen immer wieder in staunende Verzückung. Schnell vergisst man jedoch dabei, dass Feuerwerk nicht nur wunderschön, sondern auch sehr gefährlich sein kann. Damit der Silvesterabend seinen Glanz nicht verliert, haben wir für Sie einen kleinen Ratgeber für den Umgang mit Feuerwerk und explosiven Körpern zusammengestellt.

Tipp 1: Wer darf Feuerwerkskörper kaufen?

Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk können Kinder schon ab zwölf Jahren alleine kaufen, da diese der Gefahrenklasse F1 angehören. Doch sollte man auch dann Kinder am besten beim Einkauf begleiten, weil sie das Verhalten der Knallkörper und die damit verbundenen Gefahren noch nicht einschätzen können. Böller, Raketen und sogenannte Verbundfeuerwerke gehören der Gefahrenklasse F2 an und dürfen an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Ab der Gefahrenklasse F3darf das Feuerwerk nur von ausgebildeten und erfahrenen Feuerwerkern gekauft und gezündet werden.

Tipp 2: Wo sollte man welche Feuerwerkskörper kaufen?

Kaum war der Weihnachtsmann da, schon stehen Knaller, Raketen und Böller im Supermarkt an der Kasse oder im Baumarkt im Regal. In der Regel kann man hier bedenkenlos Feuerwerk kaufen, sofern dieses die richtigen Prüfsiegel und Gefahrenklassenbezeichnungen hat. Nur dann ist es von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung untersucht und geprüft worden:

  • CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der Prüfstelle
  • Kategoriebezeichnung der Gefahrenklasse
  • Registriernummer
  • Nettoexplosiv-Masse bis max. 6 g (Schwarzpulver)
  • Deutsche Gebrauchsanleitung

Darüber hinaus sollten Sie Knallkörper und Feuerwerk nur innerhalb von Deutschland im Einzelhandel kaufen, denn nur dann entsprechen sie – zusammen mit den Prüfsiegeln – auch wirklich dem deutschen Sicherheitsstandard, und das Bezirksamt ist über den Verkauf informiert. Bei fliegenden Händlern oder im Ausland greifen all diese Sicherheitsvorkehrungen nicht, sodass Sie nicht wissen können, wie gefährlich das Feuerwerk wirklich ist, das Sie dort kaufen würden.

Das Zünden von Feuerwerk (F2) ist nur vom 31.12. bis einschließlich 01.01. erlaubt.

Schon gewusst?

Die sogenannten Polen-Böller sind billig, laut, extrem gefährlich – und illegal. Im Gegensatz zu geprüften und sicheren Feuerwerkskörpern enthalten sie kein genau dosiertes Schwarzpulver, sondern in der Regel Ammoniumnitrat, das fast die Hälfte der Sprengkraft von TNT hat. Die Zeit von der Zündung bis zur Sprengung ist nicht kalkulierbar, sodass die Polen-Böller schon in der Hand explodieren und diese abreißen können.

Das Zünden von Feuerwerk (F2) ist nur vom 31.12. bis einschließlich 01.01. erlaubt.

Tipp 3: Richtig vorbereiten!

  • Lesen Sie die Gebrauchsanleitung schon vorher zu Hause in Ruhe durch.
  • Stellen Sie sich eine Plastik- oder Metallkiste bereit, in der Sie die Feuerwerkskörper während des Feuerwerks sicher aufbewahren können.
  • Suchen Sie standfeste Gefäße, aus denen Sie z. B. Raketen abfeuern können.
  • Überlegen Sie schon vorher, wo Sie einen Platz für das Feuerwerk finden können, der genügend Sicherheitsabstand erlaubt.
  • Beachten Sie: Das Abfeuern von Balkons oder aus Fenstern ist nicht gestattet!
  • Halten Sie einen Feuerlöscher bereit.
  • Informieren Sie sich sicherheitshalber vorher über Notrufnummern.
  • Schließen Sie in Ihrer Wohnung alle Fenster, Türen und Belüftungsklappen.
  • Holen Sie alle freilaufenden Haustiere rechtzeitig ins Haus und lassen Sie sie auch am 1. Januar nicht alleine vor die Tür, bis die Straßenreinigung da war.

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Arten von Feuerwerk:

  • Bodenfeuerwerk: Es bleibt nach der Zündung auf dem Boden stehen und dreht sich, sprüht Funken oder macht laute Geräusche. Dazu gehören zum Beispiel Vulkane und Fontänen.
  • Höhenfeuerwerk: Hier finden die Effekte weit oben am Himmel statt. Sie entstehen durch Raketen, Feuerwerksbatterien oder Verbundfeuerwerke.
  • Indoorfeuerwerk: Dieses Feuerwerk kann auch in geschlossenen Räumen angezündet werden, wie zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Traumsterne oder Eisfontänen.
  • Feuerwerksknaller: Hierzu gehören Knaller, Kracher und Böller, die nur laute Geräusche von sich geben und keine Farbeffekte erzeugen.

Wichtig!

Basteln oder zünden Sie niemals selbst gemachte Sprengkörper! Hier ist die Wirkung vollkommen unberechenbar und kann zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen.

Tipp 4: Kontrolliert und sicher zünden

  • Lassen Sie das Feuerwerk niemals offen auf einem Haufen liegen. Alles, was nicht gerade angezündet wird, gehört mit verschlossener Packung in eine nicht brennbare Kiste.
  • Raketen mit kaputten Stöcken nicht zünden, da deren Flugbahn nicht mehr berechenbar ist.
  • Achten Sie auf die Windverhältnisse.
  • Stellen Sie das Feuerwerk zum Anzünden in eine standfeste Flasche.
  • Feuerwerk niemals in der Hand halten! Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach sofort auf einen Sicherheitsabstand von drei bis vier Metern gehen.
  • Lassen Sie niemals Kinder das Feuerwerk zünden – sie können die möglichen Gefahren nicht abschätzen.
  • Vermeiden Sie jeden direkten Kontakt mit brennenden Feuerwerkskörpern.
  • Blindgänger kein zweites Mal zünden, sondern mit Wasser übergießen. Die Ladung kann sich noch nachträglich entzünden.
  • Feuerwerkskörper niemals in Menschengruppen, nach Menschen oder Tieren werfen.
  • Feuerwerkskörper niemals in geschlossene Behältnisse (Dosen, Flaschen, Briefkästen, Mülltonnen) stecken.

Tipp 5: Entsorgung

Selbstverständlich lässt man nach dem Feuerwerk den Müll nicht einfach liegen, sondern entsorgt ihn entsprechend. Noch glimmendes Feuerwerk sollte vorher mit Wasser übergossen werden.

  • Die Verpackung kann entsprechend dem Material getrennt entsorgt werden.
  • Abgebrannte Feuerwerksbatterien gehören wegen der noch enthaltenen chemischen Verbindungen in den Restmüll.
  • Nicht verwendetes Feuerwerk oder Blindgänger müssen für die Entsorgung vorbereitet werden: Einige Stunden in Wasser legen und dann die Einzelteile am besten mit Sand oder Erde einzeln verpackt in Tüten in den Restmüll werfen.

 Quelle: http://www.ruv.de